DER WEG ZUR LOGOPÄDIE
Wurde Ihnen eine Heilmittelverordnung ausgestellt, steht dem Erstgespräch und dem darauffolgenden Therapiebeginn nichts mehr im Wege. Wünschen Sie ein Beratungsgespräch, können Sie auch ohne eine Heilmittelverordnung gerne den Kontakt zu uns aufnehmen.
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